AHV+
Wirklich einfach abrechnen
(im Kanton Basel-Landschaft)
Sind Sie ein Arbeitgebender, der Arbeitnehmende im Privathaushalt beschäftigt?
Sind Sie ein Arbeitgebender, der wenige Arbeitnehmende beschäftigt und deren Gesamtlohn eine Maximalsumme nicht übersteigt?
Wenn ja: AHV+ ist Ihr Produkt für die Sozialversicherungen.
Produktinhalt
Mit dem Produkt "AHV+" können Sie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge mit der AHV-Ausgleichskasse abrechnen.
Das Produkt umfasst die Beitragserhebung für folgende Sozialversicherungen:
  • AHV/IV,
  • Arbeitslosenversicherung,
  • Familienzulagen,
  • Berufsunfallversicherung (inkl. Beitrag an die Unfallverhütung bei Arbeitgebenden, die nicht unter den Begriff "Privathauhalt fallen"),
  • Nichtberufsunfallversicherung, falls die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmenden 8 Stunden oder mehr beträgt.
Die Quellensteuer wird zudem direkt erhoben (betrifft nur Privathaushalt).
Bedingungen
  Arbeitgebende
 
  • Der Einzellohn pro Arbeitnehmender ist kleiner als CHF 20'880.- pro Jahr (entspricht dem BVG-Mindestlohn).
  • Die gesamte Lohnsumme von allen Arbeitnehmenden ist kleiner als CHF 55'680.- pro Jahr (entspricht dem zweifachen Betrag der maximalen jährlichen AHV-Altersrente).
  • Arbeitgebende, die in den Zuständigkeitsbereich der SUVA fallen, können vom einfachen Abrechnungsverfahren "AHV+" nicht profitieren.
  Unfallversicherung
 
  • Die obligatorische Unfallversicherung wird bei der Basler Versicherung abgeschlossen.
  • Sollten Sie die Unfallversicherung für Ihre Arbeitnehmenden bei einem eigenen Unfallversicherer abschliessen wollen, steht Ihnen das einfache Abrechnungsverfahren "AHV+" nicht zur Verfügung. In diesem Fall schliessen wir Sie nach den Vorgaben des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) an.
Kosten
Die Gesamtkosten werden von der AHV-Ausgleichskasse erhoben. Die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge sind gesamtschweizerisch vorgeschrieben. Die Beiträge für die Familienzulagen richten sich nach den Beiträgen der kantonalen Familienausgleichskasse. Die Kosten der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) werden in Lohnprozenten berechnet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20% des AHV-pflichtigen Lohnes (plus allfällige Kosten der Nichtberufsunfall-Deckung).
Anmeldung
Anmeldung für Kleinarbeitgeber "AHV+"
Merkblatt
"AHV+" wirklich einfach abrechnen
Links